Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) für SchulStern Notenrechner
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) regelt die Nutzung der Software SchulStern Notenrechner durch Sie als Lizenznehmer.
Stand: November 2025
§ 1 Vertragsgegenstand
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) regelt die Nutzung der Software SchulStern Notenrechner (nachfolgend „Software“) zwischen dem Käufer (nachfolgend „Lizenznehmer“) und SchulStern – Inhaber Daniel Jung (nachfolgend „Lizenzgeber“).
§ 2 Lizenzgewährung
Mit dem Kauf der Software erhält der Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die erworbene Version der Software.
Die Lizenz berechtigt zur Installation und Nutzung der Software auf einem (1) Endgerät. Eine Mehrfachinstallation ist nur im Rahmen einer ausdrücklich erworbenen Schullizenz erlaubt.
§ 3 Urheberrecht
Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte verbleiben beim Lizenzgeber. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu verändern, weiterzugeben oder zu vermieten, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich gestattet.
§ 4 Technische Schutzmaßnahmen
Die Software kann technische Schutzmaßnahmen oder Lizenzprüfungen enthalten, um die Einhaltung dieser Vereinbarung sicherzustellen. Eine Umgehung oder Manipulation dieser Maßnahmen ist untersagt.
§ 5 Updates und Support
Der Lizenzgeber stellt kleinere Updates (Fehlerbehebungen, Optimierungen) innerhalb der erworbenen Version kostenlos bereit. Größere Versionssprünge (z. B. Version 2.0) können als neue, gesondert zu erwerbende Lizenz angeboten werden.
Supportanfragen können per E-Mail an
§ 6 Haftung
Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Datenverlust oder Inkompatibilität der Software mit Hard- oder Betriebssystemen entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§ 7 Vertragsdauer und Beendigung
Diese Lizenz gilt unbefristet für die erworbene Version der Software. Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Lizenz bei Verstoß gegen diese Vereinbarung fristlos zu kündigen. In diesem Fall erlischt das Nutzungsrecht, und die Software ist von allen Geräten des Lizenznehmers zu entfernen.
§ 8 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Lizenzgebers, sofern der Lizenznehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.